Privatrechtliche Katastralvermessungen (Urkundstätigkeit) sind in Österreich dem Berufsstand der Ziviltechniker vorbehalten. Nur Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen und Firmen, die Ziviltechniker als Gesellschafter haben, sind zur Durchführung oben genannter Leistungen befugt.
Als Ziviltechnikerbüro bieten wir folgende Leistungen im Bereich der Kataster- und Grundbuchsvermessung an und informieren Sie gerne über Möglichkeiten und Durchführbarkeit Ihres Vorhabens.
- Umwandlung in den Grenzkataster
- Sicherung der Grundstücksgrenzen
- Grundstücksteilungen
- Parzellierungen
- Grundstücksvereinigungen
- Mappenberichtiungspläne
- Servitutspläne
- Digitale Orthophotos als Grundlage für die Katasterneuerstellungen
- Grenzfeststellungen
- Grenzrücksteckungen
- Vertretung bei Behörden
- Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen
- Durchführung von Grundbuchsabfragen (GDB)
- Abfrage der DKM (Digitale Katastralmappe)