Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen2019-07-23T12:37:12+02:00
Ich möchte ein Grundstück kaufen/verkaufen. Brauche ich dazu eine Vermessung?2019-07-31T13:08:50+02:00

Grundsätzlich nein. Wollen Sie aber ganz sicher gehen, dass z.B. die Größe des Grundstücks gemäß Grundbuch passt oder ob das Grundstück ein gültiger Bauplatz ist, konsultieren Sie einen Vermesser.

Laut Mappe soll mein Grundstück 21.90 m breit sein…2019-07-31T13:12:40+02:00

Die Katastralmappe (Grundbuchmappe) ist zur Grenzfeststellung nicht geeignet, da Ungenauigkeiten von mehreren Metern vorkommen können. Grund dafür ist die Entstehung der Katastralmappe. Die analoge Urmappe wurde im Laufe der Zeit mehrmals neu gezeichnet, wodurch sich mit jedem Mal die Genauigkeit verringerte.

Laut Grundbuchsauszug ist mein Grundstück 742m² groß. Kann ich mich darauf verlassen?2019-07-31T12:50:45+02:00

Die Grundstücksflächen laut Grundbuch im österreichischen Grundsteuerkataster wurden zum Zwecke der Grundsteuerberechnung erfasst und bestimmt. Es gibt keinen Rechsanspruch auf die Fläche laut Grundbuch, da diese zur Grundsteuerberechnung relativ ungenau bestimmt wurde. Bei einer exakten Vermessung sind Differenzen bis 10% nicht ungewöhnlich.  Wurde das Grundstück bereits in den Grenzkataster einverleibt, so stimmt die Fläche im Grundbuch, da es bereits vermessen wurde.

Was ist der Grenzkataster?2019-07-31T13:10:52+02:00

Um eine rechtsverbindliche Sicherung des Grenzverlaufs zu ermöglichen, wurde der Grenzkataster eingeführt. Ist ein Grundstück in den Grenzkataster einverleibt, so sind alle dazugehörigen Grenzen und Grenzpunkte im Landeskoordinatensystem koordinativ festgelegt und jederzeit problemlos wiederherstellbar. Die Ersitzung von Grundstücksteilen ist dann nicht mehr möglich und auch die Grundstücksfläche im Grundbuch stimmt dann exakt.
Befindet sich ein Grundstück noch im Grundsteuerkataster, so ist die Fläche laut Grundbuch und der Grenzverlauf nicht exakt gegeben. Es können sich Abweichungen von mehreren Metern beim Grenzverlauf und ein Fehler der Grundstücksfläche von 10% und mehr ergeben.